Arbeitsrecht · Aktuelle Rechtsprechung · 11. Oktober 2026
Bonusziele zu spät mitgeteilt? Arbeitnehmer können Schadensersatz verlangen
Wer seine Bonusziele nicht rechtzeitig kennt, kann seine Arbeit nicht daran ausrichten. Bei einer schuldhaft unterlassenen Zielvorgabe kann der Arbeitgeber für die entgangene variable Vergütung haften.
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