Wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden
Im Zivilrecht geht es häufig um etwas sehr Konkretes: eine ausstehende Zahlung, eine mangelhafte Leistung oder einen Schaden, für den niemand einstehen will. Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen bei Vertragsstreitigkeiten und Haftungsfragen sowie Vermieter bei Konflikten um ihr Mietverhältnis.
Wir prüfen, was vereinbart wurde, welche Ansprüche bestehen und wie sie sich belegen lassen. Dabei besprechen wir auch, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich wird.
Was war vereinbart – und was lässt sich nachweisen?
Ein Vertrag besteht nicht nur aus der Überschrift eines Dokuments. Angebote, E-Mails, Zahlungsbelege und Absprachen können für die rechtliche Bewertung ebenso wichtig sein. Bewahren Sie diese Unterlagen auf und dokumentieren Sie Mängel oder Schäden möglichst zeitnah.
Für eine erste Anfrage genügen die wesentlichen Unterlagen und eine kurze Schilderung. Bei einem Verkehrsunfall helfen vorhandene Fotos, die Daten der Beteiligten, ein Gutachten oder Kostenvoranschlag und Schreiben der Versicherung. Gerichtliche Schreiben sollten Sie uns vollständig mit dem Zustellungsdatum übermitteln.
Was ist wichtig?
Häufige Fragen zum Zivilrecht und Verkehrsrecht
Meine Rechnung wird nicht bezahlt – was kann ich tun?
Zuerst ist zu klären, ob die Forderung fällig ist und ob die Gegenseite Einwendungen erhebt. Je nach Sachlage kommen eine Zahlungsaufforderung, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage in Betracht. Wenn die Leistung selbst bestritten wird, muss auch dieser Einwand geprüft werden. Vertrag, Rechnung und Schriftwechsel bilden die Grundlage.
Mein Mieter zahlt nicht – kann ich kündigen?
Mietrückstände können eine Kündigung rechtfertigen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt unter anderem von Höhe und Dauer der Rückstände und möglichen Einwendungen ab. Eine wirksame Kündigung und die tatsächliche Räumung sind getrennte Schritte. Zieht der Mieter nicht aus, kann eine Räumungsklage erforderlich werden; die Wohnung dürfen Sie nicht eigenmächtig räumen.
Die Versicherung zahlt nach dem Unfall nicht vollständig – was nun?
Eine Kürzung muss nicht berechtigt sein. Wir prüfen die Haftung und die einzelnen Schadenpositionen anhand der Unfallunterlagen und der Begründung der Versicherung. Einwendungen gegen Reparaturkosten, Mietwagenkosten oder die Haftungsquote erfordern jeweils eine eigene Prüfung.
Muss ich nach einem Unfall zuerst selbst mit der Versicherung verhandeln?
Nein. Sie können die Schadenregulierung von Beginn an anwaltlich begleiten lassen. Bei berechtigten Ansprüchen können erforderliche Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden gehören. Ob und in welchem Umfang die Gegenseite diese Kosten trägt, hängt insbesondere von der Haftung und dem Umfang des berechtigten Anspruchs ab.
Mahnbescheid erhalten – was bedeutet das?
Ein Mahnbescheid ist noch keine gerichtliche Entscheidung darüber, ob die Forderung besteht. Reagieren Sie dennoch zügig: Das Schreiben fordert dazu auf, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu zahlen oder Widerspruch zu erheben. Ist die Forderung ganz oder teilweise unberechtigt, sollte das weitere Vorgehen rechtzeitig geprüft werden. Bewahren Sie auch den Zustellungsumschlag auf.
Welche Kosten entstehen bei einem zivilrechtlichen Streit?
Die Kosten richten sich häufig nach dem Wert der Angelegenheit und dem Umfang der Tätigkeit. Vor der Beauftragung klären wir die Vergütung und besprechen ein mögliches Prozesskostenrisiko. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt oder Kosten von der Gegenseite zu erstatten sind, muss gesondert geprüft werden.
In Halle (Westf.) ansässig. In OWL für Sie da.
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Halle (Westf.). Wir beraten und vertreten Mandanten aus Bielefeld, Gütersloh, Borgholzhausen, Versmold, Steinhagen, Werther und Harsewinkel sowie aus dem gesamten Kreis Gütersloh und Ostwestfalen-Lippe (OWL). Auch überregional können Sie sich an uns wenden.
Bei allgemeinen zivilrechtlichen Anliegen betreuen Sie Dr. Friedrich-Wilhelm Schwöbbermeyer und Michael Blase. Verkehrsunfallschäden betreut Dr. Friedrich-Wilhelm Schwöbbermeyer; Ansprechpartner für Mietrecht ist Michael Blase.