Erst den Vorwurf klären. Dann die Verteidigung.
Ein behördliches Schreiben sagt häufig noch wenig darüber aus, welche Beweise tatsächlich vorliegen. Für die Verteidigung ist deshalb die Ermittlungsakte wichtig. Wir nehmen Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen, ob und wie Sie sich zum Vorwurf äußern sollten.
Wir vertreten Sie in Verkehrsbußgeldverfahren und verteidigen in Verkehrsstrafsachen sowie bei anderen weniger schwerwiegenden Tatvorwürfen. Ob wir ein Verfahren übernehmen, prüfen wir anhand des konkreten Vorwurfs.
Zustellung und Fristen im Blick behalten
Bewahren Sie das vollständige Schreiben und den Zustellungsumschlag auf. Bei einem Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ist das Zustellungsdatum für die Einspruchsfrist maßgeblich. Warten Sie mit der Kontaktaufnahme nicht auf weitere Schreiben.
Für die erste Anfrage genügen der konkrete Vorwurf, der bisherige Verfahrensstand und vorhandene behördliche Schreiben. Teilen Sie uns einen angesetzten Termin und laufende Fristen mit. Wenn ein Fahrverbot droht, ist außerdem wichtig, wofür Sie den Führerschein benötigen.
Was ist wichtig?
Häufige Fragen zu Strafrecht und Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid erhalten – lohnt sich ein Einspruch?
Das lässt sich erst anhand des Vorwurfs, der Akte und der möglichen Folgen beurteilen. Nicht jeder Bescheid ist fehlerhaft. Wir prüfen, ob konkrete Einwände bestehen und welches Kostenrisiko mit dem Vorgehen verbunden ist. Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat.
Strafbefehl erhalten – was kann ich tun?
Lassen Sie den Strafbefehl und das Zustellungsdatum zeitnah prüfen. Ein Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Ohne wirksamen Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig. Je nach Fall kann auch eine Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Punkte sinnvoll sein.
Kann ein Fahrverbot vermieden werden?
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Berufliche Abhängigkeit vom Führerschein allein führt nicht automatisch dazu, dass ein Fahrverbot entfällt. Entscheidend sind der konkrete Vorwurf, die rechtliche Grundlage und nachweisbare besondere Umstände. Ein Fahrverbot ist außerdem von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.
Muss ich einer Vorladung der Polizei folgen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer bloßen polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen und dürfen zur Sache schweigen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht können andere Pflichten bestehen. Für Zeugen gelten eigene Regeln. Lassen Sie deshalb zunächst klären, in welcher Eigenschaft Sie geladen sind und von wem die Ladung stammt.
Sollte ich den Vorwurf sofort schriftlich erklären?
Als Beschuldigter müssen Sie sich zum Tatvorwurf nicht äußern. Eine vorschnelle Erklärung kann die spätere Verteidigung erschweren. Es ist deshalb häufig sinnvoll, zunächst die Akte zu kennen und eine mögliche Stellungnahme auf dieser Grundlage abzustimmen. Davon zu unterscheiden sind erforderliche Angaben zur Person.
Übernehmen Sie jedes Strafverfahren?
Unser Angebot konzentriert sich auf Verkehrsstrafsachen und andere Verfahren wegen weniger schwerwiegender Tatvorwürfe. Die Verteidigung bei schwerer Kriminalität übernehmen wir nicht. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage den konkreten Vorwurf; wir klären dann, ob wir Sie vertreten können.
Was kostet die Verteidigung?
Die Kosten hängen vom Umfang der Tätigkeit und dem Verlauf des Verfahrens ab. Wir klären die Vergütung vor der Beauftragung. Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, ist anhand Ihres Vertrags und des konkreten Vorwurfs zu prüfen; ein Versicherungsschutz besteht nicht für jedes Strafverfahren.
In Halle (Westf.) ansässig. In OWL für Sie da.
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Halle (Westf.). Wir beraten und vertreten Mandanten aus Bielefeld, Gütersloh, Borgholzhausen, Versmold, Steinhagen, Werther und Harsewinkel sowie aus dem gesamten Kreis Gütersloh und Ostwestfalen-Lippe (OWL). Auch überregional können Sie sich an uns wenden.
Ihr Ansprechpartner für Strafrecht und Bußgeldverfahren ist Rechtsanwalt Michael Blase.