Ihre Ansprüche im Sozialrecht
Sozialrecht betrifft die Absicherung bei Krankheit, Behinderung und eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Wir vertreten Versicherte und Menschen mit Behinderungen, wenn Leistungen abgelehnt, zu niedrig bewilligt oder nicht weitergewährt werden.
Ausgangspunkt ist Ihr konkretes Anliegen. Wir nehmen Einsicht in die Akte, prüfen Bescheide und Gutachten und arbeiten heraus, welche Tatsachen und medizinischen Befunde für Ihren Anspruch entscheidend sind.
Bescheid erhalten? Zuerst die Frist prüfen.
Notieren Sie, wann Sie den Bescheid erhalten haben, und bewahren Sie das vollständige Schreiben auf. Für eine erste Anfrage genügen der Bescheid oder Widerspruchsbescheid und eine kurze Schilderung. Teilen Sie uns laufende Fristen und Gerichtstermine mit.
Medizinische Unterlagen können wir gezielt nachfordern. Warten Sie mit der Kontaktaufnahme nicht, bis sämtliche Unterlagen vorliegen.
Was ist wichtig?
Häufige Fragen zum Sozialrecht
Wie unterstützen wir Sie im Sozialrecht?
Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen und Entscheidungen von Behörden und Sozialversicherungsträgern. Wir vertreten Versicherte und Menschen mit Behinderungen insbesondere gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie den für GdB und Merkzeichen zuständigen Behörden – im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht.
Welche Frist gilt für einen Widerspruch?
Grundsätzlich muss ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingehen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden. Warten Sie deshalb nicht auf vollständige Befundberichte. Eine gewöhnliche E-Mail genügt grundsätzlich nicht zur Wahrung der vorgeschriebenen Form.
Erwerbsminderungsrente abgelehnt – was kann ich tun?
Lassen Sie die Begründung und die Widerspruchsfrist prüfen. Häufig geht es darum, wie viele Stunden Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen Ihrer Erkrankungen. Neben medizinischen Fragen können auch Versicherungszeiten ausschlaggebend sein.
GdB zu niedrig oder Merkzeichen abgelehnt – worauf kommt es an?
Entscheidend sind die Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auf die Teilhabe. Diagnosen allein reichen nicht aus. Bei mehreren Erkrankungen werden Einzelwerte nicht einfach addiert. Zu prüfen ist, ob die Einschränkungen insgesamt und die Voraussetzungen für das beantragte Merkzeichen zutreffend bewertet wurden.
Wie begründe ich einen Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft?
Die Begründung muss an den konkreten Ablehnungsgründen ansetzen: etwa der Anerkennung als Arbeitsunfall, dem Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschaden, der Höhe der MdE oder den Voraussetzungen einer Berufskrankheit. Dafür sind die Grundlagen des Bescheides, also Gutachten und Angaben zum Unfallhergang oder zu beruflichen Belastungen, wichtig.
Mein Widerspruch wurde abgelehnt – wie geht es weiter?
Gegen einen Widerspruchsbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Das Gericht prüft eigenständig und kann weitere Befundberichte oder medizinische Gutachten einholen. Wir prüfen den Widerspruchsbescheid und klären mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Sozialrecht?
Wir klären Umfang und Vergütung vor der Beauftragung. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten nach den Bedingungen Ihres Vertrags übernehmen; der Versicherungsschutz für ein Widerspruchsverfahren ist gesondert zu prüfen. Bei entsprechenden Voraussetzungen kommen Beratungshilfe und im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe in Betracht. Das Sozialgerichtsverfahren ist für Versicherte grundsätzlich gerichtskostenfrei. Davon zu unterscheiden sind die Kosten der anwaltlichen Vertretung.
In Halle (Westf.) ansässig. In OWL für Sie da.
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Halle (Westf.). Wir vertreten Versicherte aus Bielefeld, Gütersloh, Borgholzhausen, Versmold, Steinhagen, Werther und Harsewinkel sowie aus dem gesamten Kreis Gütersloh und Ostwestfalen-Lippe (OWL). Darüber hinaus übernehmen wir Verfahren bundesweit.
Ihr Ansprechpartner für Sozialrecht ist Rechtsanwalt Michael Blase.